Stellung eines Eisenbahnberiebsleiters (EBL) für Ihre Eisenbahninfrastruktur
Für den Betrieb einer Anschlussbahn ist ein Eisenbahnbetriebsleiter sowie ein Stellvertreter zu bestellen. Die Bestellung der Betriebsleiter bedarf der Bestätigung durch die Aufsichtsbehörde. Eisenbahnbetriebsleiter sind zuständig für die sicherheitsrelevanten Abläufe in einem Eisenbahnunternehmen, das keinen grenzüberschreitenden Verkehr aufweist.
Bei Eisenbahnverkehrsunternehmen ist der Eisenbahnbetriebsleiter im Wesentlichen für die Organisation und die Verantwortung über den Bahnbetrieb und die Fahrbetriebsmittel zuständig, bei Eisenbahninfrastrukturunternehmen schwerpunktmäßig für die Organisation der Instandhaltung und betriebssicheren Unterhaltung von Bahnanlagen und Bauwerken.
Durch unsere Qualifikation können wir eine verantwortliche Übernahme der Aufgaben des Eisenbahnbetriebsleiters (EBL) für nichtöffentliche EIU und EVU, sowie eines Vertreters für Eisenbahninfrastruktur- und Eisenbahnverkehrsunternehmen stellen.